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Projektförderung zur schrittweisen Wiederaufnahme des Kulturbetriebes unter den Bedingungen der Verordnungen des Landes Sachsen-Anhalt während und für die unmittelbare Zeit nach der Corona-Pandemie



Zweck der Zuwendung

Laut Stadtratsbeschluss (Beschluss-Nr. 618-018(VII)20, Punkt 2) sollen die Finanzmittel an freie Kulturschaffende in der Landeshauptstadt Magdeburg für die unmittelbare Zeit nach der Corona-Pandemie für die Unterstützung von Projekten der Wiederaufnahme des Kulturbetriebes zur Verfügung gestellt werden.  Diese verfolgt insbesondere das Ziel, die Kulturakteur*innen der Stadt für die Entwicklung angemessener Veranstaltungsformate zur pandemiegerechten Wiederaufnahme des Spielbetriebs nach dem Lockdown zu ertüchtigen.

Zum Begriff der Zuwendung

Zuwendungen sind grundsätzlich freiwillige Leistungen, ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Landeshauptstadt Magdeburg aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Form der Zuwendung

Zuschüsse zu den zuwendungsfähigen Ausgaben

Arten und Höhe der Zuwendung

Projektförderung

Die Höhe der Zuwendung je Projekt beträgt maximal 10.000,00 EUR. Es sollen Projekte gefördert werden, bei denen die Zuwendungen in Ergänzung mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen eingesetzt werden. In diesem Fall werden die Mittel als Anteilsfinanzierung ausgereicht. Sollten andere Fördermöglichkeiten oder Drittmittel nicht zur Verfügung stehen und die Projektgesamtkosten 10.000,00 EUR nicht übersteigen, kann die Landeshauptstadt Magdeburg eine Vollfinanzierung bis max. 10.000,00 EUR gewähren.

Schwerpunkt der Förderung

Zur Beantragung von Fördermitteln einschlägiger kultureller Förderprogramme des Landes, der Bundesregierung und der Europäischen Union erscheint es sinnvoll, die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel als Drittmittelfinanzierung einzusetzen.

Förderfähig sind Projektanträge für:

1. Ausstattungsmaßnahmen zur Wiederaufnahme des Kulturbetriebs unter Einhaltung der Verordnungen der Landesregierung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt und damit zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung der Covid-19-Pandemie,

2. die Entwicklung digitaler bzw. hybrider Vermittlungs-, Veranstaltungs-und Kommunikationsformate,

3. die Vorbereitung und Realisierung von Pop-up-Projekten.

Zuwendungsempfänger*innen

Antragsberechtigt sind:
- gemeinnützige Vereine,
- freie Kultureinrichtungen sowie-künstlerisch arbeitende Produktionsstätten mit eigenem Spielbetrieb in Magdeburg; d.h., rechtsfähige juristische Personen mit Sitz in Magdeburg, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung garantieren können und
-ortsansässige, freie Kulturschaffende und Künstler*innen (Solo-Selbstständige), Initiativen und Künstlervereinigungen, die als natürliche Personen gefördert werden können.

Alle oben genannten Antragsberechtigten müssen in den letzten zwei Jahren in ihrer Tätigkeit einen kulturellen Schwerpunkt gehabt haben und in der Lage sein, die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.

Antragstellung

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind schriftlich zu stellen. Hierzu ist ausschließlich das verbindliche Formular des Kulturbüros zu verwenden.
Das Antragsformular ist vollständig ausgefüllt, mit der rechtsverbindlichen Unterschrift unterzeichnet und mit den erforderlichen Anlagen versehen im geschlossenen Umschlag im Kulturbüro abzugeben oder per Post einzusenden.

Ab 01.04.2021 werden Fördermittelanträge zur Wiederaufnahme des Kulturbetriebs nach Maßgabe der Beschlussvorlage DS0044/12 schnellstmöglich geprüft und entsprechend des chronologischen Eingangs der Anträge bearbeitet. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung der Landeshauptstadt Magdeburg besteht nicht. Die Förderentscheidung erfolgt unter Beachtung der für das Haushaltsjahr 2021 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.

Bei Dienstleistungen, Anschaffung von Technik und dergleichen sind gemäß VOL i. V. m. mit Nummer 3 ANBest-P - Vergabe von Aufträgen - drei Angebote vorzulegen. Künstlerische Leistungen sind davon ausgenommen.

Antragsformular

Antragsfrist

Anträge sind im Zeitraum vom 01.04.2021 bis 31.08.2021 zu stellen. Der Maßnahmezeitraum beginnt frühestens am 01.04.2021 und endet spätestens am 31.12.2021.

Rechtsgrundlage zur Gewährung von Zuwendungen

Antragsberatung

Das Kulturbüro bietet allen Interessenten und insbesondere erstmaligen Antragsteller*innen Beratung bei der Antragstellung und im Zuwendungsverfahren an.